04.12.2025 · Nachricht · Wohnraummiete
Atelier statt Wohnung: Zweckentfremdungsanzeige rechtens
| Die Anzeige einer Zweckentfremdung der Mietwohnung bei der zuständigen Behörde durch den Mieter stellt keine zur Kündigung berechtigende Pflichtverletzung dar, wenn die Anzeige auf gerichtlichen Feststellungen beruht und nicht „ins Blaue hinein“ erfolgt. Zudem liegt Eigenbedarf nicht vor, wenn der Bedarfsträger die Räume überwiegend als Atelier, Archiv oder Lager nutzen will. Ist der geltend gemachte Wohnbedarf überhöht, kann die Kündigung nach § 242 BGB rechtsmissbräuchlich sein (LG Köln 10.7.25, 1 S 141/24, Abruf-Nr. 251144 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,10 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig