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  • 04.12.2025 · Nachricht · Wohnraummiete

    Atelier statt Wohnung: Zweckentfremdungsanzeige rechtens

    | Die Anzeige einer Zweckentfremdung der Mietwohnung bei der zuständigen Behörde durch den Mieter stellt keine zur Kündigung berechtigende Pflichtverletzung dar, wenn die Anzeige auf gerichtlichen Feststellungen beruht und nicht „ins Blaue hinein“ erfolgt. Zudem liegt Eigenbedarf nicht vor, wenn der Bedarfsträger die Räume überwiegend als Atelier, Archiv oder Lager nutzen will. Ist der geltend gemachte Wohnbedarf überhöht, kann die Kündigung nach § 242 BGB rechtsmissbräuchlich sein (LG Köln 10.7.25, 1 S 141/24, Abruf-Nr. 251144 ). |