Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 20.08.2021 · Nachricht · Vorenthaltung der Mietsache

    Vermieter kann „Marktmiete“ als Nutzungsentschädigung verlangen

    | Bei einer Vorenthaltung der Mietsache durch den Mieter kann der Vermieter eine Nutzungsentschädigung in Höhe derjenigen Miete verlangen, die bei einer Neuvermietung erzielt werden kann (AG Brandenburg 16.6.21, 31 C 51/20, Abruf-Nr. 223485 ). |