20.08.2021 · Nachricht · Vorenthaltung der Mietsache
Vermieter kann „Marktmiete“ als Nutzungsentschädigung verlangen
Bei einer Vorenthaltung der Mietsache durch den Mieter kann der Vermieter eine Nutzungsentschädigung in Höhe derjenigen Miete verlangen, die bei einer Neuvermietung erzielt werden kann (AG Brandenburg 16.6.21, 31 C 51/20, Abruf-Nr. 223485 ).
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