Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Vermieterpfandrecht

    Vermieter kann sich gegenüber Dritten auf für Mieter sprechende Eigentumsvermutung berufen

    von RiOLG Günther Geldmacher, Düsseldorf

    | Will der Vermieter gegenüber dem Mieter sein Vermieterpfandrecht geltend machen, muss er im Streitfall beweisen, dass der Mieter zu diesem Zeitpunkt alleiniger Eigentümer der Sachen war. Die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB gilt für ihn gegenüber dem Mieter nicht. Laut BGH kann er sich gegenüber einem Dritten ‒ der Herausgabe verlangt ‒ aber sehr wohl auf die zugunsten des Mieters streitende Eigentumsvermutung berufen. |

     

    Sachverhalt

    Die Beklagte B vermietete an die Mieterin M Gewerberäume zum Betrieb eines italienischen Restaurants. Von der Klägerin K erhielt M Inventar. Es entwickelte sich folgender Sachverhalt:

     

    Die Klage hat in den Instanzen Erfolg. Der BGH hebt die Berufungsentscheidung auf und verweist den Rechtsstreit zur weiteren Sachaufklärung an das KG zurück.