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  • 22.05.2017 · Musterformulierungen · Downloads · Verfahrensrecht

    Herausgabeklage aufgrund Vermieterpfandrecht

    Will der Vermieter gegenüber dem Mieter sein Vermieterpfandrecht geltend machen, muss er im Streitfall beweisen, dass der Mieter zu diesem Zeitpunkt alleiniger Eigentümer der Sachen war. Die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB gilt für ihn gegenüber dem Mieter nicht. Laut BGH kann er sich gegenüber einem Dritten - der Herausgabe verlangt - aber sehr wohl auf die zugunsten des Mieters streitende Eigentumsvermutung berufen.