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  • 15.05.2017 · Fachbeitrag · Verkehrssicherungspflicht

    Hochhackige Damenschuhe mögen keine Gitterroste

    | Die Eigentümerin eines über hundert Jahre alten Mehrfamilienhauses verletzt ihre Verkehrssicherungspflicht nicht, wenn sich vor der Haustür ein Gitterrost-Fußabtreter befindet, der Öffnungen mit einer Größe von jeweils 4 cm x 7,3 cm aufweist, und eine Besucherin mit dem schmalen Absatz ihres Schuhs im Gitterrost hängenbleibt, so entschied das OLG Schleswig-Holstein. |