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  • 25.09.2023 · Nachricht · Untermiete

    Vermieter muss Aufnahme eines ukrainischen Flüchtlings gestatten

    | Der Wunsch, aus humanitären Gründen eine geflüchtete Frau aus der Ukraine aufzunehmen, begründet ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung. Denn gerade in der eigenen Wohnung darf man nach seinen Grundüberzeugungen leben (LG Berlin 6.6.23, 65 S 39/23, Abruf-Nr. 237244 ). |