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  • 18.10.2022 · Nachricht · Renovierung

    Streichen einer Wohnungswand in „helllila“ keine Sachbeschädigung

    Das Anstreichen einer Wand in „helllila“ ist keine Sachbeschädigung. Der Mieter darf den Anstrich weitestgehend frei vornehmen, ohne ihn bei Vertragsende beseitigen zu müssen (LG Halle 8.7.21, 1 S 36/21, Abruf-Nr. 231615 ).