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  • · Nachricht · Ortsübliche Vergleichsmiete

    Auch ein kostenpflichtiger Parkplatz erhöht den Wohnwert

    | Ein vom Vermieter zur Verfügung gestellter Pkw-Parkplatz in der Nähe ist wohnwerterhöhend. Dies gilt auch, wenn er angemietet werden muss. Daher ist er zu berücksichtigen, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt wird (LG Berlin 14.1.19, 64 S 92/18). |

     

    Der Mieter hätte für den Stellplatz eine monatliche Miete von 69 EUR zahlen müssen. Er meinte daher, der Stellplatz könne nicht bei der ortsüblichen Vergleichsmiete mietwerterhöhend berücksichtigt werden. Das LG Berlin sah das anders. Der Stellplatz erfülle das Merkmal „vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Pkw-Parkplatzangebot in der Nähe“. Der Tatsache, dass der Stellplatz angemietet werden muss, habe keine Bedeutung.

    Quelle: ID 45965055