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  • · Nachricht · Modernisierungsmieterhöhung

    Auch für EG-Mieter ein Vorteil: Aufzug fährt bis in den Keller

    | Der An- bzw. Einbau eines Aufzugs/Fahrstuhls ist eine Maßnahme zur Verbesserung der Mietsache i. S. v. § 555b BGB. Insoweit hat das AG Brandenburg sich der h. Rspr. angeschlossen. Für den Mieter einer Erdgeschosswohnung gilt dies, wenn der Aufzug auch in das Keller-/Tiefgaragengeschoss hinabfährt. Dann ist dies auch für den Erdgeschossmieter ein Gebrauchsvorteil (AG Brandenburg 31.8.18, 31 C 298/17, Abruf-Nr. 207039 ). |

     

    Weiterführender Hinweis

    • Aufzug hält nicht vor Wohnungstür, ist er trotzdem zu dulden? MK 18, 3
    Quelle: Ausgabe 03 / 2019 | Seite 40 | ID 45544492