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  • · Nachricht · Mieterhöhung

    Trend zu offenen Küchen: Zuschlag auf die Vergleichsmiete möglich

    | Nach dem Frankfurter Mietspiegel ist ein Zuschlag auf die Vergleichsmiete gerechtfertigt, wenn der Küchenbereich Teil eines Wohnraums ist oder zusammen mit dem Wohnraum eine räumliche Einheit bildet (AG Frankfurt 8.2.18, 33 C 2877/17, Abruf-Nr. 199883 ). |

     

    Das ist allerdings nicht der Fall, wenn die Küche zum angrenzenden Wohn- und Essbereich hin überwiegend durch Wandflächen abgegrenzt ist. Daher hat das LG Frankfurt ein Mieterhöhungsverlangen für unberechtigt erklärt, mit welchem eine Erhöhung um 1,11 EUR pro Quadratmeter verlangt wurde.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2018 | Seite 55 | ID 45150221