23.04.2019 · Nachricht · Kaution
Aufrechnung des Vermieters gegen Kautionsrückzahlungsanspruch
Nach der Rechtsprechung des BGH ist der Kautionsrückzahlungsanspruch erst fällig, wenn feststeht, dass dem Vermieter keine Ansprüche mehr zustehen, wegen derer er sich befriedigen darf (LG Krefeld 27.12.18, 2 T 31/18, Abruf-Nr. 207799 ).
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