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  • 20.12.2021 · Nachricht · Heizkosten

    Kürzungsrecht des Mieters

    | Wird das Warmwasser unter Verbrauchsgesichtspunkten abgerechnet, aber nicht nach der in § 9 Abs. 1 S. 4 HeizkostenV (kurz: HeizkV) vorgegebenen Rechenregel, begründet dies ein Kürzungsrecht nach § 12 HeizkV. Dieses entfällt nicht, wenn die Geltung der HeizkV mietvertraglich vereinbart ist, obwohl wegen einer Kraft-Wärme-Kopplung eine Ausnahme nach § 11 HeizkV in Betracht kommt (LG Stralsund 1.9.21, 1 S 94/20, Abruf-Nr. 226189 ). |