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  • · Fachbeitrag · Heizkosten

    Rechtsprobleme bei Ventilatoraufsätzen für Heizkörper

    von RA Frank-Georg Pfeifer, Düsseldorf

    | Schon seit Längerem sind Ventilatoraufsätze für Heizkörper erhältlich (u. a. kermi.com/de/de/raumklima/produkte/ ). Solche Geräte werden u. a. beworben wie folgt: „Reduziert Heizkosten um bis zu 30 %“; „Bis zu 22 % Energieeinsparung“; „Schnelle Erwärmung ‒ ganz ohne zusätzliche Energiequellen“; „Mehr Leistung … und gleichzeitig den Energieverbrauch senken“. Was vielversprechend klingt und auch durchaus sein kann, birgt aber rechtliche Fragestellungen, denen wir im Folgenden nachgehen. |

    1. Funktionsweise

    Die elektrisch betriebenen Ventilatoren bewirken durch den um seine Vertikalachse rotierenden Propeller ein pro Zeiteinheit größeres Volumen der an den Heizkörperlamellen emporsteigenden Luft. Dadurch gibt der Heizkörper mehr Wärme ab. Das heißt, die Heizkörperleistung wird größer. Soweit die Wärmemenge durch Wärmezähler erfasst wird ‒ ob mit oder ohne Betrieb eines Ventilatoraufsatzes ‒ ist dies unproblematisch.

    2. Bei Heizkostenverteilern ungenaue Anzeige

    Anders ist es, wenn für die Wärmekostenabrechung der Raumbeheizung Heizkostenverteiler verwendet werden. Diese sind durch einen Bewertungsfaktor auf die Wärmeleistung des Heizkörpers fest abgestimmt, genauer: fest skaliert (zur Skalierung bzw. zu den Bewertungsfaktoren s. Kreuzberg/Wien, Handbuch der Heizkostenabrechnung, 10. Aufl., S. 40 zu Ziff. 2.2.4.2). Durch den Betrieb der genannten nachträglich installierten Ventilatoren wird der ursprüngliche Gleichlauf zwischen der Skalierung und der Heizkörperleistung gestört: