05.12.2017 · Nachricht · Erhöhter Wasserverbrauch
Mit Mietmangel behaftete Betriebskosten nicht umlagefähig
Ist Ursache für erhöhte Betriebskosten ein Mietmangel oder ein Umstand aus dem Risikobereich des Vermieters, können sie nicht auf den Wohnungsmieter umgelegt werden (LG Rostock 19.5.17, 1 S 198/16, Abruf-Nr. 198282 ).
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