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  • 22.05.2024 · Nachricht · Bürgergeld

    Direktauszahlung der Unterkunfts- und Heizungskosten an Vermieter

    | Für die Benachrichtigung des Leistungsberechtigten, dass die Auszahlung der Kosten der Unterkunft und Heizung an den Vermieter nach § 22 Abs. 7 S. 2 bis 4 SGB II wegen nicht zweckgebundener Mittelverwendung direkt erfolgt, ist ein informatorisches Schreiben der Behörde ausreichend (LSG Darmstadt 5.2.24, L 6 AS 125/23, Abruf-Nr. 241293 ). |