Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Betriebskostenabrechnung

    Die Umlage nach „Personenmonaten“ ist auch ohne Erläuterung formell wirksam

    Eine Betriebskostenabrechnung ist nicht deshalb unwirksam, weil eine - nicht näher erläuterte - Umlage nach „Personenmonaten“ erfolgt. Ebenso wenig bedarf es der Angabe, für welchen Zeitraum wie viele Personen pro Wohnung berücksichtigt worden sind (BGH 22.10.14, VIII ZR 97/14, Abruf-Nr. 173259).

     

    Sachverhalt

    Die Kläger nehmen die Beklagten für die Zeit vom 1.3. bis 31.10.11 auf Nachzahlung von Betriebskosten (828,21 EUR) in Anspruch.

     

    In der Nebenkostenabrechnung heißt es: