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  • 23.05.2026 · Nachricht · Betriebskosten

    Wartung von Rauchwarnmeldern in Gemeinschaftsflächen nicht umlagefähig

    Kosten für die Wartung von Rauchwarnmeldern in Gemeinschaftsflächen sind keine umlagefähigen sonstigen Betriebskosten i. S. d. § 2 Nr. 17 BetrKV, wenn die Anbringung der Rauchwarnmelder dort weder rechtlich noch tatsächlich erforderlich ist (LG Wuppertal 23.10.25, 9 S 32/25, Abruf-Nr. 253965 ).