23.05.2026 · Nachricht · Betriebskosten
Wartung von Rauchwarnmeldern in Gemeinschaftsflächen nicht umlagefähig
Kosten für die Wartung von Rauchwarnmeldern in Gemeinschaftsflächen sind keine umlagefähigen sonstigen Betriebskosten i. S. d. § 2 Nr. 17 BetrKV, wenn die Anbringung der Rauchwarnmelder dort weder rechtlich noch tatsächlich erforderlich ist (LG Wuppertal 23.10.25, 9 S 32/25, Abruf-Nr. 253965 ).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig