30.11.2025 · Nachricht · Betriebskosten
Vermieter darf Verteilungsschlüssel nur aus wichtigem Grund ändern
| Ein vertraglich oder durch erstmalige Abrechnung festgelegter Verteilungsschlüssel für Betriebskosten bleibt verbindlich. Eine Änderung ist nur im gegenseitigen Einvernehmen oder bei Unzumutbarkeit der weiteren Anwendung zulässig (AG Hanau 15.8.25, 32 C 16/25, Abruf-Nr. 251141 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,10 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig