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  • 11.11.2019 · Fachbeitrag · Auskunft über die Miete

    Belegvorlagepflicht für die Vormiete

    | Der Anspruch des Wohnungsmieters gegen den Vermieter auf Auskunft über die Höhe der Vormiete gemäß § 556g Abs. 3 BGB umfasst auch die Vorlage von Belegen für die Höhe der Vormiete. |