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  • 29.10.2018 · Nachricht · Abtretung

    Inkassounternehmen und Mietpreisbremse

    Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung des bei Anwendung der Mietpreisbremse überzahlten Anteils der Miete kann an ein im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenes Inkassodienstleistungsunternehmen abgetreten werden (LG Berlin 13.8.18, 66 S 18/18, Abruf-Nr. 205305 ).