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  • 24.06.2014 · Fachbeitrag · Zwangsräumung

    Schaubild zum klassischen und beschränkten Räumungsauftrag

    | Die „Berliner Räumung“ wurde 2013 in § 885 ZPO kodifiziert. Der Vermieter spart beträchtliche Gerichtsvollzieherkosten, wenn er den Vollstreckungsauftrag auf die Besitzverschaffung beschränkt. Die nachstehende Grafik veranschaulicht die Unterschiede der beiden Vollstreckungsarten. |