24.06.2014 · Fachbeitrag · Zwangsräumung
Schaubild zum klassischen und beschränkten Räumungsauftrag
Die „Berliner Räumung“ wurde 2013 in § 885 ZPO kodifiziert. Der Vermieter spart beträchtliche Gerichtsvollzieherkosten, wenn er den Vollstreckungsauftrag auf die Besitzverschaffung beschränkt. Die nachstehende Grafik veranschaulicht die Unterschiede der beiden Vollstreckungsarten.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig