Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 20.10.2016 · Fachbeitrag · WEG

    Beiladung von Wohnungseigentümern

    | Führen einzelne Wohnungseigentümer einen Rechtsstreit über die Pflicht zur Beseitigung von baulichen Veränderungen auf der im Gemeinschaftseigentum stehenden Gartenfläche, sind alle übrigen Wohnungseigentümer beizuladen. Hierdurch sollen widersprüchliche Entscheidungen verhindert werden (LG Dortmund 9.8.16, 1 S 176/16, Abruf-Nr. 189396 ). |