Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 20.04.2018 · Nachricht · Erledigung

    Kläger kann zwischen Erledigung und Feststellung wählen

    | Tritt nach Rechtshängigkeit ein erledigendes Ereignis ein, hat der Kläger kein Wahlrecht zwischen Erledigungserklärung und Feststellung der (materiell-rechtlichen) Kostentragungspflicht (KG 26.2.18, 8 W 2/18, Abruf-Nr. 200770 ). |