Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 24.03.2023 · Nachricht · Zustimmung zur Untervermietung

    Aufnahme von Flüchtlingen kein „Freibrief“ für Mieter

    | Die Aufnahme von Flüchtlingen stellt kein mieterbezogenes berechtigtes Interesse nach § 553 Abs. 1 BGB dar, sondern ein (Fremd-)Interesse Dritter. Dieses ist nicht nachträglich entstanden, weil es bereits vor Mietvertragsabschluss Flüchtlinge – auch ukrainische – gab (AG München 20.12.22, 411 C 10539/22, Abruf-Nr. 234105 ). |