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  • 30.03.2026 · Nachricht · Wohnraummiete

    Tod des Mieters: Verschweigen rechtfertigt fristlose Kündigung

    | Das jahrelange unredliche Verschweigen des Todes des Mieters begründet einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung (KG 20.10.25, 12 U 52/25, Abruf-Nr. 253025 ). |