· Fachbeitrag · Regierungsentwurf
Mietrecht II: Das soll sich bei der Wohn- und Geschäftsraummiete ändern
von RA Dr. Hans Reinold Horst, Hannover/Solingen
Das Bundeskabinett hat am 29.4.26 den abgestimmten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummieten (Mietrecht II) beschlossen. Als Regierungsentwurf findet das Vorhaben nun Eingang in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Zunächst erhält der Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme, danach werden Entwurf und Stellungnahme des Bundesrats dem Deutschen Bundestag vorgelegt, der dazu in drei Lesungen unter Berücksichtigung der beteiligten Fachausschüsse einen Beschluss fassen wird. Dem Vernehmen nach sollen die neuen Vorschriften im Herbst in Kraft treten.
1. Ziel des Gesetzesvorhabens
Auf angespannte Wohnungsmärkte, steigende Mieten und bestehende Schutzlücken im sozialen Mietrecht soll reagiert werden.
2. Wesentliche Inhalte
- Indexmiete: Bei Wohnraummietverhältnissen in angespannten Wohnungsmärkten vereinbarte Indexmieten sollen nur noch mit 3 % Steigerung voll auf die Mieter umgelegt werden können, darüber hinaus nur noch zur Hälfte.
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