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  • 20.05.2020 · Nachricht · Räumungsvollstreckung

    Antrag auf Einstellung der Räumungsvollstreckung: Was häufig nicht beachtet wird

    | Der Mieter, der durch ein vorläufig vollstreckbares Urteil zur Räumung und Herausgabe verurteilt wurde, kann in der Rechtsmittelinstanz einen Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung stellen. In einer Entscheidung des BGH fehlte es an den hierfür erforderlichen Voraussetzungen (BGH 11.2.20, V ZR 201/19, Abruf-Nr. 214357 ). |