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  • · Fachbeitrag · Prüfen Sie Ihr Wissen

    Neue Fälle zum Mietrecht

    von RiAG Axel Wetekamp, München

    | Richtig oder falsch? Aus Ihrer Praxis wissen Sie, Mandanten erwarten auf mietrechtliche Fragen eine rasche und kompetente Antwort. Angesichts differenzierter Sachverhalte und unübersehbarer Rechtsprechung ist die nicht leicht. Die folgenden Fälle warten auf Ihre Beurteilung. Bitte raten Sie nicht, sondern versuchen Sie, Ihre Entscheidung sachgerecht zu begründen. |

     

    Die Auflösung mit erläuternden Hinweisen finden Sie in MK 3/12. Sie wollen nicht so lange warten? Die Lösungen stehen vorab im Internet im Online-Service „myIWW“ von „Mietrecht kompakt“. Um das Online-Archiv nutzen zu können, müssen Sie sich lediglich registrieren. Eine gute Gelegenheit, dies jetzt zu tun.

     

    Fälle und Fragen
    ja
    nein

    1.

    Mieter M bringt in Erfahrung, dass die Holzbalkendecken in der von ihm angemieteten Altbauwohnung vor einiger Zeit mit Holzschutzmitteln behandelt worden sind, die mittlerweile wegen ihrer Gefährlichkeit aus dem Verkehr gezogen wurden und dass in den vorhandenen Nachtspeicheröfen Asbest verarbeitet worden ist. Er kündigt sein Mietverhältnis fristlos wegen Gefährdung seiner Gesundheit. Er legt ärztliche Atteste vor, nach denen er allergisch gegen Holzschutzgifte sei und verweist auf die „bekannten Gefahren“ durch Asbeststaub.

    a)

    Dürfte diese Kündigung Erfolg haben?

    b)

    Hat die Kündigung Erfolg, wenn M durch Sachverständigengutachten nachweist, dass in der Raumluft Holzschutzgiftkonzentrationen vorhanden sind?

    c)

    Falls Schimmelbildung in den Räumen vorliegt, genügt es für die Kündigung, wenn M durch Attest eine Schimmelallergie nachweist?

    2.

    M mietet eine Wohnung mit Garage an. Hinsichtlich der Garage wird ein gesonderter Mietvertrag abgeschlossen. Vermieter V kündigt nach zwei Jahren den Garagenmietvertrag mit der im Vertrag enthaltenen Kündigungsfrist von drei Monaten.

    a)

    Ist die Kündigung wirksam ?

    b)

    Ändert sich etwas, wenn zwischen der Anmietung von Wohnung und Garage ein Zeitraum von drei Jahren gelegen hat und der Garagenvertrag nach zwei weiteren Jahren von V gekündigt wird?

    c)

    Sieht es anders aus, wenn V nach Jahren die Garage gesondert vermietet und diese später verkauft worden ist und der Erwerber den Garagenvertrag kündigen will?

    d)

    Die Garage wird gesondert vermietet und später verkauft und sie befindet sich nicht auf demselben Grundstück wie die Wohnung. Kann hier der Erwerber den Garagenvertrag kündigen?

    3.

    Eine Wohnung ist mit Einzelöfen ausgestattet. Der Mieter M will sich auf eigene Kosten eine Gasetagenheizung einbauen. V verweigert eine Zustimmung mit der Begründung, falls er selbst die Modernisierung vornehme, könne er eine höhere ortsübliche Miete verlangen.

    a)

    Verweigert V die Zustimmung mit dieser Begründung zu Recht ?

    b)

    V verweigert die Zustimmung lediglich mit der Begründung, der Eingriff in die Bausubstanz sei zu groß. Reicht dies aus ?

     
    Quelle: Ausgabe 02 / 2012 | Seite 36 | ID 31178330