Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 19.06.2020 · Nachricht · Nutzung zu Wohnzwecken

    Keine Kindertagespflegestelle in der Eigentumswohnung

    Eine Eigentumswohnung, die nach der Gemeinschaftsordnung nur zu Wohnzwecken genutzt werden darf, darf nicht als Kindertagespflegestelle für bis zu fünf Kinder genutzt werden (LG Koblenz 23.12.19, 2 S 34/19 WEG, Abruf-Nr. 215865 215865 ).