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  • 23.07.2023 · Nachricht · Gewerberaummiete

    Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs trotz langjähriger pünktlicher Mietzahlung

    | Die fristlose Kündigung eines Gewerbemietvertrags ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn es aufgrund eines Versehens zu einem kündigungsrelevanten Rückstand kam (KG 16.3.23, 8 U 178/22, Abruf-Nr. 234758 ). |