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  • 22.03.2021 · Nachricht · Gerichtsstand

    Streit aus Anlass eines Mietverhältnisses: kein Fall des § 29a ZPO

    | Ansprüche im Verhältnis mehrerer Mieter untereinander aus Anlass eines Mietverhältnisses über Räume werden nicht von § 29a Abs. 1 ZPO erfasst (BayObLG 18.11.20, 101 AR 119/20, Abruf-Nr. 220993 ). |