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  • 30.03.2026 · Nachricht · Betriebskosten

    Überhöhte Versicherungskosten und Wirtschaftlichkeitsgebot

    | Schließt der Vermieter einen Versicherungsvertrag ab, der Kosten von 0,36–0,45 EUR/qm/Monat verursacht, obwohl in Berlin durchschnittlich 0,23 EUR/qm/Monat anfallen, verletzt er das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 556 Abs. 3 BGB (AG Schöneberg 20.1.26, 11 C 357/25, Abruf-Nr. 253027 ). |