24.06.2014 · Fachbeitrag · WEG
Nachträgliche Eintragung eines Sondernutzungsrechts
Zur nachträglichen Eintragung eines bisher nicht im Grundbuch eingetragenen schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts ist grundsätzlich die Mitwirkung aller Wohnungseigentümer notwendig.
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