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  • 24.06.2014 · Fachbeitrag · WEG

    Nachträgliche Eintragung eines Sondernutzungsrechts

    | Zur nachträglichen Eintragung eines bisher nicht im Grundbuch eingetragenen schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts ist grundsätzlich die Mitwirkung aller Wohnungseigentümer notwendig. |