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  • 17.04.2014 · Fachbeitrag · WEG

    Nacherfüllungsfrist gegenüber dem Bauunternehmer

    | Hat eine WEG einem Bauunternehmer erfolglos gemäß § 637 Abs. 1 BGB eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt, und bietet sie ihm trotz Fristablaufs eine Nachbesserungsmöglichkeit an, handelt sie unter Umständen widersprüchlich, wenn sie nachfolgend die Nachbesserung ablehnt. |