21.05.2014 · Fachbeitrag · Schriftform
Landpachtvertrag muss Pachtobjekt genau beschreiben
Schreibt ein Landpachtvertrag Schriftform vor, muss die Vertragsurkunde den Pachtgegenstand so genau bezeichnen, dass auch für einen Dritten klar erkennbar ist, welche Fläche verpachtet sein soll.
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