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  • 21.05.2014 · Fachbeitrag · Schriftform

    Landpachtvertrag muss Pachtobjekt genau beschreiben

    Schreibt ein Landpachtvertrag Schriftform vor, muss die Vertragsurkunde den Pachtgegenstand so genau bezeichnen, dass auch für einen Dritten klar erkennbar ist, welche Fläche verpachtet sein soll.