· Fachbeitrag · Schriftform
Auch beim Landpachtvertrag mit einer GbR muss die Schriftform gewahrt werden
von RiOLG a. D. Günther Geldmacher, Düsseldorf
| Kann eine in einem Landpachtvertrag vereinbarte Verlängerungsoption wirksam ausgeübt werden, wenn dieser nur durch einen Geschäftsführer der Pächter-GbR ohne Vertretungszusatz unterzeichnet ist? Mit dieser Frage musste sich der Landwirtschaftssenat des BGH befassen. |
Sachverhalt
Die Mutter des Klägers ‒ als Erbe Eigentümer der Grundstücke ‒ verpachtete landwirtschaftliche Flächen an die Beklagte, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). § 2 des Vertrags enthält eine von der Beklagten gestellte Klausel, in der unter der Überschrift „Pachtdauer“ Folgendes geregelt wird:
  | 
 
 
  | 
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
 - Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
 - Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
 
* Danach ab 17,10 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
 - Endet automatisch; keine Kündigung notwendig