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  • · Fachbeitrag · Schriftform

    Auch beim Landpachtvertrag mit einer GbR muss die Schriftform gewahrt werden

    von RiOLG a. D. Günther Geldmacher, Düsseldorf

    | Kann eine in einem Landpachtvertrag vereinbarte Verlängerungsoption wirksam ausgeübt werden, wenn dieser nur durch einen Geschäftsführer der Pächter-GbR ohne Vertretungszusatz unterzeichnet ist? Mit dieser Frage musste sich der Landwirtschaftssenat des BGH befassen. |

     

    Sachverhalt

    Die Mutter des Klägers ‒ als Erbe Eigentümer der Grundstücke ‒ verpachtete landwirtschaftliche Flächen an die Beklagte, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). § 2 des Vertrags enthält eine von der Beklagten gestellte Klausel, in der unter der Überschrift „Pachtdauer“ Folgendes geregelt wird:

     

    • Vertrag
    • 1. Die Pachtzeit dauert zwölf Jahre, und zwar vom 1.11.07 bis zum 31.10.19. Das Pachtjahr läuft vom 1.11. bis zum 31.10.
    • 2. Nach Ablauf des Pachtverhältnisses kann jeder Partner eine Vertragsverlängerung um weitere sechs Jahre verlangen, in diesem Fall wird der Pachtpreis dem ortsüblichen Niveau angepasst.