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  • 16.01.2017 · Fachbeitrag · Nutzungsrecht

    Vermietung eines Nachbarhauses an eine studentische Wohngemeinschaft ist auch im reinen Wohngebiet zulässig

    Auch in einem reinen Wohngebiet mit vorwiegend Einfamilienhäusern ist die Nutzung eines Nachbarhauses durch bis zu 12 Studenten gebietsverträglich (OVG Rheinland-Pfalz 8.12.16, 8 A 10680/16, Abruf-Nr. 191944 ).