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  • · Nachricht · Erfüllung der Zahlungspflicht

    Hinterlegung der Miete nach Eigentümerwechsel

    | Bei einem Eigentümerwechsel muss der Rechtsnachfolger gegenüber dem Mieter seine Berechtigung, die Miete zu fordern, nachweisen. Solange der Nachweis nicht erbracht ist, hat der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete (AG Brandenburg 28.9.18, 31 C 183/17, Abruf-Nr. 205304 ). |

     

    Hinterlegt der Mieter die Miete bei der Hinterlegungsstelle des AG, muss er die Voraussetzungen des § 372 BGB beweisen, um mit der Hinterlegung eine Erfüllung zu bewirken. Wenn die Miet-Empfangsberechtigung des neuen Vermieters nach objektiver Betrachtungsweise zunächst noch ungewiss ist, tritt die Wirkung der Erfüllung bereits mit der Hinterlegung beim AG ein, wenn der Mieter die Miete unter Rücknahmeverzicht dort hinterlegt. Anders liegt der Fall hingegen, wenn der Mieter irrig annimmt, dass die Berechtigung des neuen Vermieters zweifelhaft ist und dieser Irrtum auf Fahrlässigkeit beruht; dann hat die Hinterlegung keine schuldbefreiende Wirkung mehr.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2018 | Seite 202 | ID 45539073