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  • 01.11.2007 | WEG

    Verfahrenskosten nach der WEG-Novelle: Zahlungsklage der Gemeinschaft gegen Eigentümer

    von RA Norbert Slomian, FA Miet- und WEG-Recht, Heilbronn

    Ein Ziel der WEG–Novelle ist es, die Einnahmen der Justiz zu erhöhen und die damit verbundene Erhöhung der Verfahrenskosten durch Absenkung der Anwaltsgebühren aufzufangen. Um die praktische Bedeutung für Anwalt und Mandant zu verdeutlichen, zeigen wir im Folgenden und in den nächsten Ausgaben von „Mietrecht kompakt“ an besonders prägnanten Beispielen die Berechnung der Anwaltsgebühren und der Verfahrenskosten nach bisherigem und neuem Recht. Dabei wird unterstellt, dass die Gemeinschaft so viele Mitglieder umfasst, dass eine anfallende Mehrvertretungsgebühr auf Seiten der übrigen Eigentümer den Höchstbetrag erreicht.  

     

    Oft machen Eigentümergemeinschaften Forderungen aus Wirtschaftsplan, Abrechnung oder Sonderumlage gegen einzelne Eigentümer (hier: A) geltend:  

     

    Bisherige Regelung

    Streitwert: 2.000 EUR gemäß §§ 48 GKG, 3 ZPO.