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  • 25.11.2009 | Praxistest

    Prüfen Sie Ihr Wissen im Mietrecht

    von RiAG Axel Wetekamp, München

    Richtig oder Falsch? Aus Ihrer Praxis wissen Sie, Mandanten erwarten auf mietrechtliche Fragen eine rasche und kompetente Antwort. Angesichts differenzierter Sachverhalte und unübersehbarer Rechtsprechung ist dies nicht leicht. Die folgenden Fälle warten auf Ihre Beurteilung. Bitte raten Sie nicht, sondern versuchen Sie, Ihre Entscheidung sachgerecht zu begründen. Die Auflösung mit erläuternden Hinweisen finden Sie in MK 1/10.  

     

     

    Fälle und Fragen  

    Ja
    Nein

    1.  

    Mieter M will eine Wohnung anmieten und bekommt von Vermieter V ein Selbstauskunftsformular vorgelegt. Sind folgende Auskunftswünsche zulässig?  

     

     

    a)  

    Halten Sie Tiere und wenn ja welche?  

     

     

    b)  

    Belegen Sie Ihr monatliches Einkommen durch einen aktuellen Lohn-/Gehaltsauszug.  

     

     

    c)  

    Haben Sie aus Ihrem bisherigen Mietverhältnis Mietschulden?  

     

     

    d)  

    Beschaffen Sie eine aktuelle Creditreformauskunft über sich und legen Sie diese vor.  

     

     

    e)  

    Legen Sie eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung Ihres früheren Vermieters vor.  

     

     

    f)  

    Bitte legen Sie ein Ausweispapier zur Identifikation vor.  

     

     

    g)  

    Haben Sie Vorstrafen?  

     

     

    h)  

    Liegen gegen Sie Einkommenspfändungen vor?  

     

     

    2.  

    M beantwortet einige Fragen nicht richtig. Kann ihm V kündigen, wenn:  

     

     

    a)  

    M Mietschulden aus seinem früheren Mietverhältnis verschweigt?  

     

     

    b)  

    M nicht angibt, dass er einen Hund in der Wohnung hält?  

     

     

    3.  

    VM und VF sind Eheleute und Eigentümer einer Mietwohnung. VM vermietet diese in 2005 an M. Er schreibt VM und VF als Vermieter in den Vertrag, unterschreibt ihn aber allein. VF weiß davon nichts. In 2009 kündigt VM die Wohnung wegen Zahlungsverzugs fristlos.  

     

     

    a)  

    Ist die Kündigung im Hinblick auf die Vermieterstellung des VM wirksam?  

     

     

    b)  

    VM hat VF in 2006 verlassen und ist unbekannten Aufenthalts. VF hat sich in der Folgezeit um die Angelegenheiten der Vermietung gekümmert. Kann Sie bei Zahlungsverzug auch allein kündigen?  

     

     

    4.  

    M mietet von V eine Wohnung mit Garage an. Diese ist im Mietvertrag nur unter der Position „Mietzins“ mit dem Eintrag „Garage EUR 50“ aufgeführt. Im Weiteren veräußert V die Garage ohne die Wohnung. Der Erwerber E der Garage wird im Grundbuch eingetragen und kündigt gegenüber M die Garage mit einer Frist von drei Monaten. M widerspricht und meint, er habe schließlich eine Wohnung mit Garage gemietet und benötige diese dringend. E geht davon aus, dass der zwischen V und M bestehende Mietvertrag ihn nicht berührt.  

     

     

     

    Ist die Kündigung der Garage durch E wirksam?  

     

     

     

     

    Quelle: Ausgabe 12 / 2009 | Seite 215 | ID 131751