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  • 20.01.2011 | OLG Düsseldorf

    Hohe Heizkosten als Mangel der Mietsache

    Übermäßig hohe Heizkosten können ein Mangel der Mietsache sein, wenn sie auf einem Fehler der Heizungsanlage beruhen. Ob eine Heizungsan-lage mangelhaft ist, beurteilt sich nach dem Stand der Technik zur Zeit ihres Einbaus bzw. der Gebäudeerrichtung. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Anlage ständig auf dem neuesten technischen Stand zu halten, auch nicht, wenn sie nach aktuellen Maßstäben unwirtschaftlich arbeitet. Beruft sich der Mieter auf eine unzureichende Heizungsanlage, muss er hinreichende Anknüpfungstatsachen vortragen, die die Beurteilung der Erheblichkeit der Beeinträchtigung und der Minderungsquote ermöglichen. Er muss darlegen, wie sich die Heizleistung in den verschiedenen Räumen darstellte und welche konkreten Beeinträchtigungen hiervon für die Nutzer der Räume ausgingen. (OLG Düsseldorf 8.7.10, 24 U 222/09) (Abruf-Nr. 110170)  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2011 | Seite 20 | ID 141663