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  • 01.11.2007 | Leser-Erfahrungsaustausch: Selbstbeseitigung

    Wie berechnet sich die Eigenleistung des Mieters?

    Mehrere Leser haben angefragt, in welcher Höhe Mieter gegenüber dem Vermieter einen Erstattungsanspruch haben, wenn sie berechtigterweise selbst Reparaturen durchführen. Recherchen der MK-Redaktion haben ergeben, dass in diesem Bereich beinahe alles möglich ist. Schätzungen nach § 287 ZPO überwiegen: Einige Gerichte vertreten die Ansicht, 10 EUR je Arbeitsstunde sei der „gerichtsbekannte Schwarzarbeiterlohn“. Die Kosten für eine Tagesmutter während der Betreuungszeit für Kinder des Mieters anlässlich eines Umzugs veranschlagen andere Gerichte mit 15 EUR/Stunde. Über 60 Stunden je Woche Hausarbeit bei einem 2-Personen-Haushalt in einer 70 Quadratmeter-Wohnung, wie in einem AG-Verfahren geltend gemacht, dürften sicherlich zu viel sein. Haben Sie zu diesem Thema Erfahrungen gemacht? Schreiben Sie uns! Wir kommen im Rahmen unserer Berichterstattung darauf zurück.  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2007 | Seite 204 | ID 114325