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  • 25.08.2009 | Besichtigungsrecht

    Wohnungsbesichtigung an Samstagen

    Auch Samstage sind Werktage. Die weite Anreise der Vermieter - hier aus der Schweiz - rechtfertigt eine Besichtigung der Wohnung grundsätzlich auch an Samstagen (OLG Frankfurt 26.6.09, 24 U 242/08, Abruf-Nr. 092743).*

     

    Sachverhalt

    Der Mietvertrag lautet in § 20: Die Besichtigung ist „während der üblichen Tageszeit“ und „Werktags bis 19 Uhr“ zu gewährleisten. Die Vermieter wohnen und arbeiten in der Schweiz und wollen das Objekt verkaufen und es hierzu alle vier Wochen am Samstag zwischen 11 und 12 Uhr besichtigen. Das AG hat die Mieter lediglich zur Besichtigung am Freitag zwischen 16 und 18 Uhr verurteilt. Die Berufung der Vermieter hatte Erfolg.  

     

    Entscheidungsgründe

    Das OLG stellt klar, dass sich das Besichtigungsrecht eindeutig aus dem Mietvertrag ergibt und auch der Samstag ein Werktag ist. Das Interesse der Mieter an einem erlebnisreichen Samstag muss hinter dem Interesse der weit anreisenden Vermieter an einer möglichst geringen Beeinträchtigung ihrer beruflichen Tätigkeit und ihres Privatlebens zurücktreten.  

    *eingesandt von RA Dr. Alexander Herbert, Offenbach  

     

    Quelle: Ausgabe 09 / 2009 | Seite 150 | ID 129432