Eine Rangrücktrittsvereinbarung, nach der eine Verbindlichkeit nur aus künftigen Gewinnen oder einem eventuellen Liquidationsüberschuss zu bedienen ist, belastet den Schuldner nicht stärker, als wäre die Verbindlichkeit gegen entsprechende Besserungsabrede erlassen worden. Fehlt eine Regelung, wonach eine Tilgung auch aus freiem Vermögen erfolgen soll, dürfen Verbindlichkeiten nicht passiviert werden (BFH 30.11.11, I R 100/10, Abruf-Nr. 120689 ).
Für die Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen müssen Exporteure seit Januar 2012 (Übergangsfrist bis 30.6.12) die neue Gelangensbestätigung des Abnehmers vorlegen. Auf die enorme Kritik an der ...
Nach § 8c Abs. 1 KStG können Kapitalgesellschaften Verlustvorträge grundsätzlich nicht mehr nutzen, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 % des Anteilsbesitzes auf einen Erwerber übergehen (quotaler Untergang ...
Entgegen der Rechtsprechung des BFH hat das FG Niedersachsen (7.3.12, 9 K 180/09) die Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung einer Ferienwohnung trotz geringfügiger Selbstnutzung unterstellt.
Die Minijob-Zentrale informiert in einer ausführlichen Broschüre über die gesetzlichen Regelungen bei Minijobs im gewerblichen Bereich. Die Broschüre kann unter www.iww.de/sl136 kostenlos heruntergeladen werden.
Bei nicht nur unternehmerisch genutzten Gegenständen ist für den Vorsteuerabzug eine zeitnahe Zuordnung zum Unternehmensvermögen Voraussetzung. Die Zuordnungsentscheidung muss dabei spätestens im Rahmen der ...
Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Herbstzeit ist Beratungszeit: Was ändert sich zum Jahreswechsel? Bei welchen Mandaten besteht jetzt Handlungsbedarf? Die IWW-Online-Fachtagung bringt Sie effizient und bequem auf den neuesten Stand. Freuen Sie sich auf namhafte Referenten und holen Sie sich direkt nutzbare Gestaltungstipps!
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
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Das FG Münster (21.12.11, 9 K 3802/08 K,G,F,Zerl) hat entschieden, dass Provisionen eines Versicherungsmaklers, für die das Risiko einer Stornohaftung besteht, nicht als Einnahme zu erfassen sind. Die darauf entfallenden Aufwendungen sind jedoch als unfertige Leistungen gewinnerhöhend zu aktivieren.