Für die Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen müssen Exporteure seit Januar 2012 (Übergangsfrist bis 30.6.12) die neue Gelangensbestätigung des Abnehmers vorlegen. Auf die enorme Kritik an der praktischen Umsetzung hat die Verwaltung nun (zumindest teilweise) reagiert und an die Verbände ein Anwendungsschreiben zur Stellungnahme (Fristende 20.4.12) verschickt, das einige Vereinfachungen vorsieht.
Nach § 8c Abs. 1 KStG können Kapitalgesellschaften Verlustvorträge grundsätzlich nicht mehr nutzen, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 % des Anteilsbesitzes auf einen Erwerber übergehen (quotaler Untergang ...
Entgegen der Rechtsprechung des BFH hat das FG Niedersachsen (7.3.12, 9 K 180/09) die Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung einer Ferienwohnung trotz geringfügiger Selbstnutzung unterstellt.
Die Minijob-Zentrale informiert in einer ausführlichen Broschüre über die gesetzlichen Regelungen bei Minijobs im gewerblichen Bereich. Die Broschüre kann unter www.iww.de/sl136 kostenlos heruntergeladen werden.
Bei nicht nur unternehmerisch genutzten Gegenständen ist für den Vorsteuerabzug eine zeitnahe Zuordnung zum Unternehmensvermögen Voraussetzung. Die Zuordnungsentscheidung muss dabei spätestens im Rahmen der ...
Das FG Münster (21.12.11, 9 K 3802/08 K,G,F,Zerl) hat entschieden, dass Provisionen eines Versicherungsmaklers, für die das Risiko einer Stornohaftung besteht, nicht als Einnahme zu erfassen sind. Die darauf ...
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
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Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Zinsen auf erstattete Körperschaftsteuerzahlungen (Erstattungszinsen) erhöhen das Einkommen der Kapitalgesellschaft und sind körperschaftsteuerpflichtig. Nach Meinung des I. Senats des BFH ist die Rechtsprechung des VIII. Senats des BFH (15.6.10, VIII R 33/07), nach der Erstattungszinsen nicht der Einkommensteuer unterliegen, für Kapitalgesellschaften nicht anwendbar, da diese über keine außerbetriebliche Sphäre verfügen. Die gegen die Nichtzulassung der Revision erhobene Beschwerde blieb somit ohne ...