Die Verwaltung hat mit der Broschüre „ELStAM – Fallbeispiele für Arbeitgeber und Hersteller von Lohnbuchhaltungs-Software“ (Stand: 1.11.12) eine weitere Hilfestellung für den Einstieg in das elektronische Lohnsteuerverfahren ab 1.1.13 veröffentlicht (abrufbar unter: www.elster.de/arbeitg_elstam.php#unterlagen ).
Nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 KStG kann ein Gewinnabführungsvertrag vor Ablauf der fünfjährigen Mindestlaufzeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden, ohne die Folgen der Organschaft aufzuheben. Allein der Verkauf ...
Die Pflege und Umgestaltung des eigenen selbstgenutzten Gartens ist grundsätzlich steuerlich berücksichtigungsfähig. Dabei ist allerdings zu unterscheiden, ob es sich um eine Handwerkerleistung oder um eine ...
Sämtliche Festsetzungen für nach dem 31.12.08 entstandene Erbschaft- oder Schenkungsteuer sind hinsichtlich der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes vorläufig gemäß § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AO durchzuführen (Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 14.11.12).
Nun ist es amtlich: Wie in den Jahren 2011 und 2012 findet auch im nächsten Jahr kein Sozialausgleich statt. Den durchschnittlichen Zusatzbeitrag nach § 242a SGB V für das Jahr 2013 hat das Bundesministerium für ...
Bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Bildungsleistungen bleibt vorerst alles beim Alten. Der umfangreichen Kritik und vehementen Forderung, eine sachgerechte Lösung hinsichtlich der im JStG 2013 geplanten ...
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
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Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Der BFH hat sich gleich in zwei Urteilen mit vom Arbeitgeber gewährten Rabatten beim Neuwagenkauf befasst und entschieden, dass nicht jeder Rabatt, den ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt (BFH 26.7.12, VI R 30/09 und VI R 27/11).