Bereits mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurden durch die Neufassung von § 14 UStG ab 1.7.11 deutliche Erleichterungen bei den umsatzsteuerlichen Anforderungen an elektronische Rechnungen verfügt.
Die Künstlersozialversicherung soll 2013 leicht von 3,9 % auf 4,1 % ansteigen. Der Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2013 wurde an die beteiligten Verbände und Länder versandt.
Der HFA hat den Entwurf einer Neufassung der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen (IDW ERS HFA 3 n.F.) verabschiedet.
Zahlt eine berufsständische Versorgungseinrichtung eine Kapitalabfindung, führt dies zu sonstigen Einkünften, die der Besteuerung unterliegen. So lässt sich ein Urteil des FG Münster (16.5.12, 12 K 1280/08 E) auf den Punkt bringen.
Beratungs-, Vertretungs- und Prozesskosten können nach ständiger Rechtsprechung des BFH Werbungskosten sein, wenn der Prozess mit der Einkunftsart zusammenhängt, in deren Rahmen die Aufwendungen geltend gemacht ...
Aktuelle Brennpunkte in der Sozialversicherungsprüfung
Wo schauen die Prüfer bei der Sozialversicherungsprüfung zurzeit besonders genau hin? Wo liegen typische Fehlerquellen? Das IWW-Webinar am 11.05.2026 stellt die aktuellen Brennpunkte vor. So können sich Unternehmen und Berater gezielt vorbereiten und teure Fehler vermeiden.
Bei der Vermögensübertragung zwischen Ehegatten bietet die Güterstandsschaukel enorme steuerliche Vorteile, birgt jedoch auch viele Risiken. Im IWW-Webinar am 13.05.2026 erfahren Sie, wie Sie das Instrument in der Praxis rechtssicher nutzen und für Ihre Mandanten das Optimum herausholen.
Kassenführung: der aktuelle BMF-Bericht im Praxis-Check
Das BMF hat einen aktuellen Evaluierungsbericht zum Kassengesetz vorgelegt. Was bedeutet das für die Beratungspraxis? Wo liegen derzeit die größten Risiken einer Hinzuschätzung für Ihre Mandanten? Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt zeigt, was jetzt wichtig ist.
Von den Regelungen im Geldwäschegesetz (GwG) sind längst nicht mehr nur die Banken oder die Versicherungsbranche betroffen. Auch Gewerbetreibende, die mit höheren Barbeträgen zu tun haben, stehen im Fokus des GwG. Hierzu gehören insbesondere sogenannte Güterhändler, wie z.B.
Juweliere und Autohändler – vielfach ohne es zu wissen.