Durch das Gesetz zur Aufhebung des Freihafens Hamburg vom 24.1.11 (BGBl I 11, 50) wurde der Freihafen Hamburg mit Wirkung zum 1.1.13 aufgelöst. Mit der Auflösung hat das Gebiet den Status einer Freizone des Kontrolltyps I verloren. Der bisherige Freihafen Hamburg wurde zu einem sogenannten Seezollhafen und ist nunmehr wie das übrige Zollgebiet der EU zu behandeln. Daraus resultieren u.a. auch umsatzsteuerliche Konsequenzen.
Die Finanzverwaltung wendete im Falle eines angestellten Geschäftsführers, dem eine private Nutzung des Kfz untersagt war, dennoch die Ein-Prozent-Regelung an. Das Verfahren ist nun beim BFH (VI R 42/12) anhängig.
Die Lohnsteuer-Anmeldung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung der Sondervorauszahlung sowie die Zusammenfassende Meldung müssen aufgrund einer Änderung der bundesweit ...
Für Fragen hinsichtlich der seit 1.1.13 geltenden Neuregelungen bei Minijobs hat die Minijob-Zentrale eine kostenlose Hotline geschaltet, die unter der Nummer 0800-6464562 erreichbar ist.
Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 (BGBl I 11, 2131) haben sich bekanntlich Änderungen zu den Entfernungspauschalen ergeben. Infolgedessen hat das BMF nunmehr ein aktualisiertes Schreiben veröffentlicht (BMF 3.1.
Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Betreuer nach § 1835a BGB sind ab 2011 begrenzt und für die Jahre davor unbegrenzt steuerfrei. Dies hat der BFH (17.10.12, VIII R 57/09) aktuell entschieden.
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Zur Analyse der Unternehmenssituation setzen Kreditinstitute z.B. auf statistisch-empirische Verfahren wie die lineare multivariate Diskriminanzanalyse oder Künstliche Neuronale Netze. Hierbei handelt es sich um Verfahren, die sehr aufwendig sind. Für eine erste, schnelle Beurteilung der wirtschaftlichen Lage bietet sich der von Prof. Peter Kralicek entwickelte Quicktest an, der ein Ergebnis anhand von nur vier Kennzahlen liefert.