Der Ausschluss der Abgeltungsteuer für Fälle, in denen Gläubiger und Schuldner der steuerpflichtigen Kapitalerträge „einander nahe stehende Personen“ sind (§ 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG), soll missbräuchliche Gestaltungen vermeiden. Demzufolge führt nicht jedes Näheverhältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer zur Besteuerung mit der tariflichen Einkommensteuer, wie das FG Münster (20.9.13, 4 K 718/13 E, rechtskräftig, Abruf-Nr. 133257 ) nunmehr entschieden hat.
Nach § 13b Abs. 2 S. 2 UStG 2005 schuldet (ausnahmsweise) der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer bei bestimmten Bauleistungen, wenn er selbst Bauleistungen erbringt. Der BFH (22.8.13, V R 37/10) hat den ...
Das BMF hat an die Verbände ein Schreiben mit der Bitte um Stellungnahme versandt, in dem die umsatzsteuerliche Behandlung des Betriebs neuer Fotovoltaikanlagen (Inbetriebnahme ab 1.4.12) sowie ...
Durch das AmtshilfeRLUmsG sind bei der Rechnungsausstellung einige Neuerungen in Kraft getreten, die in der Praxis für wenig Freude und Rechtsunsicherheit gesorgt haben. Nunmehr hat das BMF ausführlich Stellung bezogen und neben einer Übergangsregelung praxisgerechte Vereinfachungen geschaffen (BMF 25.10.13, IV D 2 - S 7280/12/10002, Abruf-Nr. 133339 ).
Betriebsveranstaltungen sind Prüfungsschwerpunkte bei Lohnsteuer-Außenprüfungen. Dabei geht es regelmäßig um die Frage, ob die 110 EUR-Freigrenze überschritten ist und somit steuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegt.
In 2014 beträgt der monatliche Sachbezugswert für freie oder verbilligte Verpflegung 229 EUR (2013: 224 EUR). Für freie Unterkunft liegt der Monatswert bei 221 EUR (2013: 216 EUR).
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Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Es bleibt dabei: Wie in den Vorjahren findet auch in 2014 kein Sozialausgleich statt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für das Kalenderjahr 2014 wurde nämlich erneut auf 0 EUR festgelegt.