Für die Bestimmung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung maßgebend. Eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist. Nach einer Entscheidung des FG Mecklenburg-Vorpommern (26.6.13, 3 K 56/12) ist eine längere Strecke nicht deswegen als verkehrsgünstiger anzusehen, weil sie wegen der Ersparnis von Mautgebühren kostengünstiger ist.
Ein Unternehmer kann einen unberechtigten Steuerausweis i.S. des § 14c Abs. 2 UStG korrigieren. Nach Ansicht der Verwaltung setzt dies jedoch voraus, dass die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt wurde und der ...
Der BFH (22.10.13, X R 26/11) hat erneut klargestellt, dass bei der steuerrechtlich erforderlichen Prüfung der Fremdüblichkeit von zwischen nahen Angehörigen vereinbarten Vertragsbedingungen großzügigere Maßstäbe ...
Der BFH (22.8.13, V R 19/09) hat entschieden, dass die Regelung der Vorsteueraufteilung in § 15 Abs. 4 S. 3 UStG mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Diese Vorschrift ordnet seit dem 1.1.04 einen Vorrang des Flächenschlüssels vor dem Umsatzschlüssel an.
Ein Streitthema bei Betriebsprüfungen ist oft die Abgrenzung von Gebäudebestandteilen und Betriebsvorrichtungen. Aktuell hat das FG Düsseldorf (19.9.13, 11 K 211/12 BG, Rev. zugelassen, Abruf-Nr. 133805) entschieden, ...
Der BFH (24.4.13, XI R 3/11) hat entschieden, dass bei Übernachtungen in einem Hotel nur die unmittelbar der Beherbergung dienenden Leistungen des Hoteliers dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen.
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
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Wer gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegt, muss beachten, dass die Vollziehung des angefochtenen Bescheids nicht gehemmt wird. Das heißt, auch derjenige muss den vom FA geforderten Betrag zunächst zahlen, der unstreitig im Recht ist. Dies kann jedoch vermieden werden, wenn die Vollziehung ausgesetzt wird (§ 361 Abs. 2 AO). Eine solche ist zwar auch von Amts wegen möglich, der Steuerpflichtige sollte sie jedoch grundsätzlich beantragen. Was es hierbei zu beachten gilt, zeigt der folgende Beitrag.